Der Mikromezzaninfonds Deutschland geht in die dritte Runde. Er soll Existenzgründern Soloselbstständigen oder kleinen Betrieben den Zugang zu Krediten erleichtern.
Das Bundeswirtschaftsministerium verlängert eine Förderung für Klein- und Kleinstunternehmen, um ihren Zugang zu Krediten zu erleichtern: den Mikromezzaninfonds Deutschland III. Damit sollen vor allem Gründer und Betriebe ohne viel Eigenkapital unterstützt werden.
Die Idee dahinter: Über die Mikromezzaninbeteiligung stärkt ein Unternehmen sein Eigenkapital, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimmrecht zusteht. So verbessert sich das Rating und mehr Spielraum für Kredite wird geschaffen.
Anträge an den Mikromezzaninfonds Deutschland III können kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer stellen. Sie erhalten maximal 100.000 Euro als stille Beteiligung bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Für besondere Zielgruppen wie beispielsweise gemeinwohlorientierte oder ökologisch nachhaltige Unternehmen liegt die Obergrenze bei 150.000 Euro, heißt es aus dem BMWK. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, aber auch Nachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Verzinst wird das Kapital grundsätzlich zu 11 Prozent. Dem Unternehmen wird allerdings ein Zinszuschuss in Höhe von 3 Prozent der Einlage gewährt. Das heißt, das Unternehmen muss nur eine ergebnisunabhängige feste Vergütung in Höhe von acht Prozent pro Jahr zahlen.
Die Anträge werden an die jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer gestellt. Alle Informationen dazu gibt es auf der Website des Mikromezzaninfonds Deutschland.