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Aktuelles

Förderung durch Eberswalder Wachstums- und Konjunkturpaket III ab 01. März 2022

Die unternehmerische Initiative der lokalen Wirtschaft sowie eine stabile medizinische Versorgung leisten einen wesentlichen Beitrag zur positiven Weiterentwicklung der Stadt Eberswalde sowie der Region. Zu diesem Zweck wurde das in den beiden Vorjahren erfolgreich umgesetzte Förderprogramm „Eberswalder Wachstums- und Konjunkturpaket“ überarbeitet und um den Aspekt der fachärztlichen Versorgung ergänzt. Das Referat für Wirtschaftsförderung verfolgt so das Ziel, sowohl Anreize zur Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen und Facharztpraxen als auch die Möglichkeiten zur Erprobung neuer Angebote oder zur Unterstützung für die Fachkräftesicherung zu schaffen. Hierfür stehen ab dem 01. März 2022 bis zum Ablauf des Jahres 2023 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 50.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Förderhöhe je Antragsteller beläuft sich auf 5.000 Euro während der gesamten Laufzeit.

Fachärztinnen und Fachärzte aus Bereichen einer festgestellten oder drohenden Unterversorgung, die sich für eine neue Ansiedlung in der Stadt Eberswalde entscheiden, stellen sich gleichzeitig zwei Herausforderungen – einerseits tragen sie zur Abschwächung einer Versorgungslücke bei, andererseits finden sie sich in der zumeist noch ungewohnten Situation als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber sowie als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber wieder. Mit Blick auf dieses unternehmerische Tätigkeitsfeld stehen für die Ausstattung der Praxis und die unternehmerische Weiterbildung der Fachärztinnen und Fachärzte sowie deren medizinischen Personals erstmalig weitere 50.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Für diesen gesonderten Förderbereich können insgesamt bis zu 25.000 Euro je Antragsteller abgerufen werden.

„Mit dem aktuellen Programm möchten wir insbesondere in den Fällen finanzielle Unterstützung ermöglichen, in denen in der Regel kein oder nur ein erschwerter Zugang zu öffentlichen Fördergeldern gegeben ist“, so Simone Kolbe, kommissarische Leiterin des Referates für Wirtschaftsförderung. Die Richtlinie kann ab dem 1. März 2022 unter https://www.eberswalde.de/start/rathaus-ortsrecht/ortsrecht-satzungen/richtlinien abgerufen werden.

Bei Fragen zur Richtlinie oder zum Prozess der Antragstellung steht das Referat für Wirtschaftsförderung gern zur Verfügung.

Kontakt:

Frau Simone Kolbe
Tel. 03334/64 502
E-Mail: s.kolbe@eberswalde.de

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