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Investitionen vorbereiten und durchführen

Ist der Entschluss für eine Investition gefasst, sind bei der Umsetzung Ihres Vorhabens eine Fülle von gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Als Service für Investoren steht Ihnen von Seiten des Landkreises ein Investorenbegleiter zur Verfügung. Der Investorenbegleiter unterstützt Sie in baurechtlichen und behördlichen Fragen und sorgt in diesem Rahmen für einen zügigen und reibungslosen Ablauf Ihres Vorhabens. Detaillierte Informationen zum zum Bauantrag, erhalten Sie auch unter Verwaltung-Online der Kreisverwaltung Barnim >>>.

Bauvorbescheid

Das Vorbescheidsverfahren (§ 59 BbgBO) dient dazu einzelne, einer selbstständigen Beurteilung zugängliche Fragen zu einem genehmigungsbedürftigen Vorhaben vor Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens rechtsverbindlich abzuklären. Der Antrag auf Bauvorbescheid ist dann zweckmäßig, wenn diese Klärung für die Realisierung des Vorhabens von grundsätzlicher Bedeutung ist, so dass der Ausgang eines Baugenehmigungsverfahrens ungewiss wäre. Als Anwendungsfälle sind insbesondere zu nennen:
 ›  die Klärung der Bebaubarkeit eines Grundstückes zu einem bestimmten Zweck
 ›  die Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung
 ›  die Möglichkeit einer Ausnahme oder Befreiung.

Die Voranfrage mit den Bauvorlagen ist bei der Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Barnim >>>. einzureichen.  Diese erteilt einen Vorbescheid nach Prüfung entsprechend der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der Bauvorbescheid erzeugt eine Bindungswirkung. Er bietet somit dem Bauherrn hinsichtlich seiner weiteren Planung eine verlässliche Grundlage. Die Bindungswirkung beträgt vier Jahre und kann auf schriftlichen Antrag innerhalb dieser Frist einmalig um zwei Jahre verlängert werden.
Das Bauordnungsamt ist für alle Gemeinden des Landkreises , mit Ausnahme der Stadt Eberswalde, zuständig. Ansprechpartner für Eberswalde ist die Stadtverwaltung.

Bauantrag

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet in allen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag des Bauherrn (Bauantrag). Der Bauantrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Auf der Grundlage der Verordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren (Bauvorlagenverordnung - BauVorl V) sind für einen Bauantrag im Regelfall mindestens folgende Unterlagen erforderlich (Checkliste):
 ›  Antragsvordruck
 ›  Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1000
 ›  Amtlicher Lageplan
 ›  Objektbezogener Lageplan
 ›  Außenanlageplan
 ›  Grundstücksentwässerungsplan
 ›  Bauzeichnungen
 ›  Baubeschreibung
 ›  Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 48 Abs. 4 BbgBO
 ›  Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik gem. Hochbaustatistikgesetz.
Soweit für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich, sind dem Antrag folgende weitere Bauvorlagen beizufügen:
 ›  Betriebsbeschreibung
 ›  Besondere Bauvorlagen
 ›  Bauvorlagen nach Sonderbauverordnungen.

Ansprechpartner für Ihr Bauvorhaben:  Kreisverwaltung Barnim - Bauordnungsamt
 Herr Uwe Stegert
 Tel. 0 33 34  214 1367,  Fax 0 33 34  214 1379
 E-Mail: bauordnungsamt@remove-this.kvbarnim.de

Ansprechpartner Service Investorenbegleiter: Kreisverwaltung Barnim
 Herr Dr. Wilhelm Benfer
 Tel. 0 33 34  214 1848,  Fax 0 33 34  214 2848
 E-Mail: wilhelm.benfer@remove-this.kvbarnim.de

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