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Ihre Auswahl: Kategorie: Allgemein, Schlagwort: Förderprogramme

"Meistergründungsprämie Brandenburg"

Adressdaten allgemein
Beschreibung

Das Ziel des Programms ist:die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen, die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg und der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Das Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.

Verlängerung der Richtlinie "Meistergründungsprämie Brandenburg" am 23. Dezember 2021 in Kraft getreten

Am 23. Dezember 2021 ist die geänderte Richtlinie für das Programm "Meistergründungsprämie Brandenburg" in Kraft getreten. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Außerdem sind die Kriterien für eine "tätige Beteiligung" präzisiert worden. Diese liegt vor, wenn die antragstellende Person mit mindestens 30 % des gezeichneten Kapitals am Unternehmen beteiligt ist und zur Geschäftsführerin bzw. zum Geschäftsführer bestellt worden ist.

Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen können weiterhin über das Internetportal der ILB www.ilb.de bezogen werden.

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der zuständigen Handwerkskammern helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331-660-2211 erreichen.

Telefon

0331-660-2211

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Link extern

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/meistergruendungspraemie-brandenburg/

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